In diesem Jahr wurden viele Rassen mit Auflagen belegt. Seit Beginn 2022 durftenn so Hunde mit Qualzuchtmerkmalen nicht mehr ausgestellt werden und auch nicht an Prüfungen sonstiger Art teilnehmen. Wenn man sich nur viel früher mal darüber Gedanken gemacht hätte. Der VDH gibt sein Möglichstes, um solchen Qualzuchten entgegenzuwirken. Und das nicht erst seit 2022.

§10 der Tierschutz-Hundeverordnung verbietet Hunden mit Qualzuchtmerkmalen die Teilnahme an Ausstellungen und sonstigen Veranstaltungen wie Hundesportprüfungen. Der Vollzug des Ausstellungsverbotes ist bisher uneinheitlich und die Auslegung des Gesetzes umstritten.

So mussten wir in diesem Jahr selbst für die Rasse Havaneser ein Gesundheitszeugnis bei der Anmeldung zu Zuchtschauen bereithalten. Als vorläufige Zwischenlösung für diese Situation wurde in Kooperation mit dem VDH ein Untersuchungsformular entworfen und gibt Tierärzten damit die Möglichkeit Gesundheitszeugnisse auszustellen.

Schwer atmende Möpse, Doggen mit einem oder zwei hängenden Augenlidern und entzündeten Augen, Französische Bulldoggen, denen beispielsweise die Rute zur Kommunikation fehlt…
Sie alle sollten nach dieser Verordnung gar nicht mehr gezüchtet werden. Allerdings verbietet §11b des Tierschutzgesetzes das eigentlich schon immer. Welcher Züchter will, dass Körperteile oder Organe fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.
Aber bis heute ist dieses Gesetz fast unmöglich in allen Detail umzusetzen. Letztlich ist es auch Sache der Rasserichter früh genug einzuschreiten. Das ist allerdings oft genug versäumt worden.